PLANUNGSGRUPPE
PROF. DR. V. SEIFERT
PLANBEISPIELE
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der kommunal beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Er stellt damit ein wesentliches planungsrechtliches Instrument zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung dar.
Seine planungsrechtliche Bedeutung wurde in den letzten Jahren insbesondere durch seine Steuerungsmöglichkeit im Gebiet der Außenbereichsnutzung verdeutlicht. Im Zuge der bundes- und landespolitisch angestoßenen Energiewende erhöhte sich der Bedarf an Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien, die im Grundsatz nach dem Baugesetzbuch im Außenbereich zulässig sind. Der Flächennutzungsplan als städtebauliche Gesamtkonzeption steuert die räumliche Lage für Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien unter Berücksichtigung der raumordnerischen Zielvorgaben, der gemeindlichen Siedlungsentwicklung sowie der Belange von Freiraumnutzung und Naherholung, Verkehr und Infrastruktur, Naturschutz und Landschaftspflege, Denkmalschutz, Wasser- und Bodenschutz.
Unsere planerische Tätigkeit stützt sich bei der Erarbeitung von Flächennutzungsplänen nicht nur auf die langjährige Arbeit in diesem Bereich, sondern greift gleichermaßen auf eine fundierte Ortskenntnis, weitreichende Erfahrungen im Bereich der Regionalplanung sowie auf unsere Arbeit im Bereich der Planung und Genehmigung von Wind- und Solaranlagen zurück.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Sind bauliche Vorhaben nicht den §§ 34 oder 35 BauGB zuzuordnen, ist für die Vorhabenumsetzung ein Bebauungsplan erforderlich, den die Gemeinde in eigener Regie aufstellt und nach Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungs- und Veröffentlichungsschritte sowie nach Fassung der erforderlichen Beschlüsse gemeindlicher Gremien zur Rechtskraft bringt.
Die Planungsgruppe Prof. Dr. V. Seifert erstellt Bebauungspläne im Auftrag öffentlicher und privater Auftraggeber. In enger Abstimmung mit dem Auftraggeber wird die Planung ausgearbeitet und behördlich abgestimmt, um Verfahrensverzögerungen weitestgehend ver- meiden zu können. Neben der fachlichinhaltlichen Arbeit steht die Verfahrensdurchführung im Vordergrund, die die Durchführung der Beteiligungsschritte nach den §§ 3(1), 4(1), 3(2) und 4(2) BauGB wie auch die Erarbeitung von Beschlussvorlagen, Empfehlungen sowie von Bekanntmachungstexten beinhaltet. Die nach § 2(4) BauGB i.V.m. § 1(6)7 BauGB gesetzlich vorgeschriebene Umweltprüfung mit integrierter Grünordnungsplanung ist bei der Durchführung von Bauleitplanverfahren gleichermaßen Bestandteil unseres Angebots-spektrums.
Werden im Zuge der Planbearbeitung gesonderte Untersuchungen wie Schallgutachten, Bodengutachten, Hydrogeologische Gutachten, Verkehrsgutachten o.a. erforderlich, ziehen wir nach Abstimmung mit dem Auftraggeber externe Gutachter hinzu. Unsere Auftraggeber können hierbei von unserem seit vielen Jahren erfolgreich bestehenden Netzwerk fachübergreifend zusammenarbeitender Gutachter und Fachbüros profitieren.
Alle Ausarbeitungen werden in ständigem Kontakt mit den Auftragnehmern und den an den erforderlichen Verfahren beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ausgeführt. Dies umfasst neben der eigentlichen Planbearbeitung die Vorbereitung von Beschlüssen zur Aufstellung von Bauleitplänen bis hin zur Satzung bzw. Feststellung.
Umweltberichte mit Artenschutzprüfung - Ökologische Fachplanung - Landschaftsplanung
Der Schwerpunkt unserer Arbeit in diesem Feld bildet die Aufbereitung der ökologischen Belange im Zusammenhang mit der Bauleitplanung, und hier insbesondere die Bebauungspläne samt den evt. erforderlichen Flächennutzungsplanänderungen. Typische Inhalte sind die textliche und kartografische Darstellung der Bestandssituation, die Ermittlung und Bewertung der Eingriffe und - soweit rechtlich gefordert - die Ableitung von Kompensationsbedarf und sinnvollen Kompensationsmaßnahmen. Geeignete Flächen und Maßnahmen werden dann mit dem Auftraggeber abgestimmt und textlich und kartografisch erläutert und festgesetzt.
In diesem Zusammenhang führen wir auch die Artenschutzrechtlichen Prüfungen und ggf. FFH-Verträglichkeitsprüfungen durch, wobei faunistische Geländeerhebungen und eventuell notwendige vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) an externe Fachleute vergeben werden. Weitere Tätigkeitsfelder im Zusammenhang mit der Bauleitplanung sind Umweltberichte zu Flächennutzungsplänen sowie Standortalternativenprüfungen im Vorfeld von Bebauungsplänen, Windparks und sonstigen Vorhaben.
Die Bearbeitung von Landschaftsplänen auf Gemeindeebene entsprechend § 9 BNatSchG ist ein weiteres Tätigkeitsfeld, das in der Vergangenheit erhebliche Arbeitskapazitäten gebunden hat. Obwohl weiterhin rechtlich gefordert, hat dieser Bereich in der Praxis in den letzten 10 Jahren an Bedeutung stark eingebüßt, wird aber selbstverständlich weiterhin von uns abgedeckt.
Über die Bauleitplanung hinaus bearbeiten wir sonstige Eingriffs- und Ausgleichsplanungen und Fachplanungen mit den dafür erforderlichen Untersuchungen. So haben wir in den letzten Jahren beispielsweise größere bergrechtliche Vorhaben, Straßen- und Radwegplanungen, landwirtschaftliche Außenbereichsvorhaben, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Folgenutzungen von Militärflächen, Standorte für erneuerbare Energien, Hochwasserrückhaltebecken und Waldfriedhöfe bearbeitet.
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
Seit Ende der 90er Jahre übernehmen Erneuerbare Energieerzeugungsformen einen stetig wachsenden Anteil der Energieversorgung. Unter dem Stichwort Energiewende hat der Gesetzgeber die Weichen für einen grundlegenden Wandel im Interesse des nachhaltigen Klimaschutzes und des Ressourcenschutzes gestellt. Die Flächenbereitstellung für Erzeugungsanlagen Erneuerbarer Energien ist letztlich jeder einzelnen Kommune zugeordnet und sollte mit allen anderen kommunalen Belangen abgestimmt erfolgen.
Hierfür erarbeiten wir unter Berücksichtigung der planungsrechtlichen Voraussetzungen wie den raumorderischen und landesplanerischen Vorgaben, aber auch unter Berücksichtigung der Belange von Natur- und Artenschutz bis hin zur standortbezogenen Umsetzbarkeitsprüfung für Städte und Gemeinden Standortgutachten und -empfehlungen für die Ausweisung von Flächen zur Solar-, Biomasse- und Windenergienutzung.
Diese, das gesamte Gemeindegebiet betreffenden Untersuchungen bilden die Grundlage für Flächenausweisungen und Festsetzungen in der vorbereitenden wie auch der verbindlichen Bauleitplanung. Für eine Vielzahl von Städten und Gemeinden in den Landkreisen Gießen, Limburg-Weilburg sowie dem Vogelsbergkreis haben wir die flächendeckenden Standortgutachten erarbeitet und die hierauf aufbauenden Flächennutzungspläne bis zur Genehmigung geführt.
Insbesondere die Windenergienutzung hat aufgrund der zunehmenden Größe und Leistung der Anlagen eine Raumbedeutsamkeit erreicht, die für Errichtung und Betrieb eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung voraussetzt. Im Auftrag privater Vorhabenträger und in enger Abstimmung mit den Standortgemeinden haben wir immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren durchgeführt. Dass eine Bündelung verschiedener Infrastruktureinrichtungen wie Verkehrsanlagen, Mobilfunk und Windenergienutzung möglich und sinnvoll ist, kann am Beispiel des Windparks Elzer Berg nachgewiesen werden, der im letzten Jahr in Betrieb genommen wurde.
Gern beraten wir Sie zu konkreten Projekten wie auch im Zuge der kommunalen Flächenbereitstellung.
Regionalplanung
Von den Zielen der Raumordung kann entsprechend des § 6 Abs. 2 ROG abgewichen werden, wenn die raumordnerische Vertretbarkeit nachgewiesen werden kann und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Wir beraten öffentliche und private Vorhabenträger zu den raumordnerischen Zielvorgaben, erstellen im Zuge u.a. von Bauleitplanungen die erforderlichen Abweichungsanträge zu den Regionalplänen für Nord-, Mittel- und Südhessen und beraten die Kommunen bei der Fortschreibung von Regionalplänen und Landesentwicklungsplänen im Rahmen des Gegenstromprinzips.
Stadtentwicklung, Standortgutachten und Machbarkeitsstudien
Die demografische, wirtschaftliche und ökologische Entwicklung der letzten Jahrzehnte stellt an Städte und Gemeinden vielfach vollkommen neue Anforderungen, denen sich die Kommunen, egal ob klein-, mittel- oder großstädtisch geprägt und egal ob im ländlichen Raum, Ordnungs- oder Verdichtungsraum liegend, mit nachhaltigen Konzepten stellen müssen, um diese gesellschaftlichen Herausforderungen erfolgreich bewältigen zu können. Unter Berücksichtigung und Analyse der aktuellen Gegebenheiten vor Ort erarbeiten wir für Kommunen kommunale oder interkommunale Entwicklungsziele und daraus abgeleitete Maßnahmenpläne, die mittel- und langfristig eine kommunale oder regionale Stärkung zur Folge haben.
Einzelhandel
Die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel ist immer mit der Frage seiner städtebaulichen, raumordnerischen und wirtschaftlichen Verträglichkeit verbunden. Zunehmende Leerstände in Innenstädten, entgegenstehende nachbargemeindliche Interessen in Verbindung mit einer nach wie vor ungebrochenen Handelsexpansion manifestieren den Bedarf einer sachgerechten Prüfung. Die Planungsgruppe Prof. Seifert erstellt Standortgutachten und -prüfungen zur Einzelhandelsansiedlung und überführt diese zur Schaffung des Baurechts in Bauleitpläne.
Windenergienutzung
Die Planung von Standorten für die Windenergienutzung für öffentliche wie private Auftraggeber ist seit Ende der 90iger Jahre ein anspruchsvolles Tätigkeitsfeld unseres Planungsbüros. Von flächendeckenden Untersuchungen ganzer Gemeindegebiete in Vorbereitung von Flächennutzungsplänen bis hin zu standortgenauen und anlagenspezifischen Eignungsprüfungen vor oder im Zuge von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erarbeitet die Planungsgruppe Prof. Dr. V. Seifert unter Berücksichtigung der raumordnerischen Festlegungen, der zu berücksichtigen Fachbelange sowie der technischen Vorgaben Gutachten zur Standortfindung und -eignung für Windenergieanlagen.
Golfplätze
Durch die Anlage von Golfplätzen wird die Gestalt und die Nutzung von großen Flächen im Außenbereich verändert. Dabei müssen bereits im Planungsprozess ökologisch empfindliche Flächen vor nachteiligen Auswirkungen durch bauliche Anlagen und den Spielbetrieb geschützt werden, wobei der Schutz dieser Bereiche nicht allein im Ausschluss, sondern auch in der Integration in die Golfplatzplanung zu verstehen ist. Durch den erheblichen Flächenbedarf und die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen bedarf die Standortsuche für Golfplätze einer intensiven raumordnerischen Abstimmung sowie der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Standortgemeinde. Diese Untersuchungen und Planungen führt die Planungsgruppe Prof. Dr. V. Seifert seit vielen Jahren in intensiver Abstimmung zwischen kommunalem Planungsträger und Investoren erfolgreich durch.