PLANUNGSGRUPPE
PROF. DR. V. SEIFERT
Herbstein
Der Landschaftsplan einer Kommune dient als Planungsinstrument für Naturschutzbelnage und zeigt die Werte von Boden, Luft, Kulturlandschaft, von Arten und Lebensräumen in seinen ökologischen Zusammenhängen auf, bewertet ihren Zustand und plant Ziele und Maßnahmen für Schutz, Pflege und Entwicklung. Durch eine Integration in den Flächennutzungsplan erhalten die Darstellungen eine Rechtswirksamkeit für Behörden und sonstige öffentliche Planungsträger.
Aktuelle Landschaftspläne können einen Beitrag zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren liefern, da hier umfassende Bestandsaufnahmen und –bewertungen des Naturhaushaltes erfolgen und Grundlagen für Umweltverträglichkeitsstudien und Folgeabschätzungen für Eingriffe in Natur und Landschaft geben können.